Gebrauch
aDie Haushaltskźhl- und GefriergerŠte sind nur zur
Einlagerung bzw. zum Einfrieren von
Nahrungsmitteln bestimmt.
aEin aufgetautes Produkt darf nicht wieder
eingefroren werden.
aFźr das Aufbewahren bzw. das Einfrieren der
Lebensmittel sind die Anweisungen des
Herstellers zu befolgen.
aIn allen Kźhl- und GefriergerŠten bedecken sich
im Laufe der Zeit alle kŠltefźhrenden Teile mit
einer Reif- bzw. Eisschicht. Diese Schicht wird je
nach Modell automatisch oder mit der Hand
abgetaut. Die Reifschicht niemals mit
MetallgegenstŠnden abkratzen, das GerŠt kšnnte
beschÅ digt werden. Dazu nur den mitgelieferten
Plastikschaber verwenden.
aBenutzen Sie kein mechanisches oder anderes
Mittel fźr einen schnelleren Abtauproze§ mit
Ausnahme der vom Hersteller empfohlenen.
aZum Lšsen der festgefrorenen Eisschalen keine
scharfkantigen oder spitzen GegenstÅ nde
benutzen.
aEs sollten keine kohlensÅ urehaltigen GetrÅ nke in
das Gefrier- bzw. Frosterfach eingestellt werden,
sie kšnnten platzen.
Umweltnormen
aDieses GerŠt enthŠlt im Kźhlkreislauf und in
der Isolierung kein ozonschÅ digendes Gas. Das
GerŠt darf nicht mit dem Hausmźll oder
Sperrmźll entsorgt werden. Eine BeschŠdigung
des KÅ ltemittelkreislaufs, insbesondere des
WŠrmetauschers auf der Rźckseite des
GerŠtes, mu§ verhindert werden. Auskunft
źber Abholtermine oder SammelplŠtze gibt die
šrtliche Gemeindeverwaltung an.
Die in diesem GerÅ t verwendeten und mit dem
Symbol gekennzeichneten Materialien, sind
recyclingfÅ hig.
2222 332-043
04/97 |